Unser Angebot
Was wird eigentlich von der Versicherung übernommen?
Pflege
Pflegerische Spitex-Leistungen werden ausschliesslich auf ärztliche Verordnung und nach vorgängiger Bedarfsabklärung erbracht. Die Abklärung des individuellen Pflege- und Unterstützungsbedarfs erfolgt durch eine qualifizierte Spitex-Fachperson. Der voraussichtliche Pflege- und Hilfeaufwand wird dabei systematisch erfasst und dokumentiert.
Gestützt auf den bestehenden Leistungsvertrag mit dem Kanton Bern sind wir verpflichtet, die von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) festgelegte Tarifregelung anzuwenden.
Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung
Hauswirtschaftliche Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen, sofern eine entsprechende Zusatzversicherung besteht. Die Abklärung sowie die Beantragung möglicher Leistungen erfolgen durch die Kundin oder den Kunden.
Hauswirtschaftliche Leistungen zählen nicht zu den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Sie werden jedoch ausschliesslich auf ärztliche Verordnung und nach vorgängiger Bedarfsabklärung, in Anlehnung an die Bestimmungen der KLV, von der Versicherung erstattet.
Stundentarife
Grundpflege
(inkl. Mwst)
Grundpflege:
CHF 52.60
Behandlungspflege:
CHF 63.00
Beratung/Abklärung:
CHF 76.90
*Diese Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen (abzüglich 10% Selbstbehalt)
Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung
(inkl. Mwst.)
Hauswirtschaftsleistungen:
CHF 51.00
Wegpauschale:
CHF 5.00
Beratung/Abklärung
CHF 76.90
*Diese Leistungen werden unter Umständen von der Zusatzversicherung der Krankenkasse übernommen
Beratung und Schulung von Angehörigen
Die Beratung und Schulung von Angehörigen findet nach individualler Absprache statt.
Fachbereich Demenz
Tagesstätte:
CHF 120 – CHF 150 pro Tag
Aktuell nehmen wir keine neuen Klienten in der Tagesstätte auf.
